Forderungsübergang eines Einzelkaufmanns bei Umwandlung in eine GmbH

Z führt als Inhaber ein Unternehmen unter der Firma "Z.Metalloexperte e.K.". Er schließt mit V einen Kaufvertrag über Metalltüren für 10.000€ im Januar. V liefert direkt, Z zahlt aber nicht und lässt nichts von sich hören. im März (?) gründet Z die Z.Metalloexperte GmbH" und führt sein bisheriges Unternehmen mit den alten Mitarbeitern unter der neuen Firma weiter. V verlangt von der Z.Metalloexperte GmbH Zahlung des Kaufpreises für die Metalltüren.

Kann V den Anspruch gegen die GmbH geltend machen?

Zusätzlich dazu:
Weiß jemand was man unter der Compliance der Compliance versteht.

Ich bin kein Jurastudent, sondern nur billiger BWLer. Würde mich über jede Hilfe freuen.