Hallo zusammen,
ich sitze am folgenden Fall:
V ist neuer Vertriebsleiter bei dem Unternehmen U. U stellt Widgets her und vertreibt sie weltweit (teilweise über Tochtergesellschaften) an Großhändler. Es gibt verschiedene Arten von Widgets – die Bandbreite reicht von Standard‐Widgets, die jeder Widget‐Hersteller anbietet, zu sehr spezialisierten und hochtechnologischen Widgets, die nur einige wenige herstellen (können). V wendet sich mit folgenden Fragen an die Rechtsabteilung:
In Polen vertreibt U Widgets überwiegend über eine Internet‐Plattform. Auch andere Widget‐ Hersteller nutzten dort diese Plattform. Der Administrator I der Plattform, welcher selbst keine Widgets produziert oder vertreibt, sendete kürzlich eine elektronische Nachricht über die Plattform an vermutlich alle angeschlossenen Widget‐Hersteller. In der Nachricht schlug I vor, dass Widgets, die über die Plattform vertrieben würden, max. mit 3% Rabatt angeboten würden. Ein paar Tage später habe V bemerkt, dass I die Plattform so eingerichtet habe, dass tatsächlich nicht mehr als 3% Rabatt gewährt werden konnte. V habe auf die Nachricht des I bislang nicht geantwortet.
V möchte wissen, ob ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV vorliegt bzw. wie er sich verhalten sollte, um einen solchen Verstoß zu vermeiden.
Könnt ihr mir Tipps zur Vorgehensweise geben? Erst Schema? Dann Rechtssprechungen?
Lieben Dank.