Eingriff in den Schutzbereich eines GR - Grundlegendes zur Verfassungsbeschwerde

Hallo! Als Nebenfächlerin versuche ich mich gerade an meiner ersten Hausarbeit im öffentlichen Recht. Beim Erstellen der Lösungsskizze ist mir nun eine, ich denke sehr grundlegende, Frage gekommen: Angenommen, der Schutzbereich eines bestimmten Grundrechts ist eröffnet und ein Eingriff in diesen wird bejaht. In der Verhältnismäßigkeitsprüfung stellt er sich aber als gerechtfertigt heraus. Kann ich dann noch prüfen, ob ein weiteres Grundrecht (für dieselbe Beeinträchtigung/staatliches Handeln) relevant wird oder ist die Prüfung dann ausgeschlossen, weil ich zuvor schon festgestellt habe, dass der Schutzbereich eines anderen (speziellen) GR eröffnet ist? Danke im Voraus Smile


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Du kannst grundsätzlich auch daneben Grundrechte prüfen, weil zwischen den Grundrechten Idealkonkurrenz besteht (d.h. dass sie nebeneinander bestehen). Nur bei der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG ist es so, dass dieses Grundrecht zurücktritt, sobald der Schutzbereich eines spezielleren Grundrechts eröffnet ist.