liegt Vorsatz vor wenn richtige und falsche Tatsachen angegeben wurden?


Finde heraus, was die Bundeswehr Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Der Wortlaut verlangt ja zunächst, dass eins von Beiden vorliegt (Entweder wahre oder falsche Tatschen ("durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen"). Ich würde behaupten, dass der Vorsatz aber auch vorliegt, wenn beides angegeben wurde. 

Kannst du den Sachverhalt aber vielleicht noch genauer erläutern?