AGG: es gelten die allgemeinen Bestimmungen. Was ist gemeint?

§32 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz):
"Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen."

Was ist mit den "allgemeine Bestimmungen" in diesem Kontext genau gemeint? Habt Ihr ein paar Beispiele?

( In §2 steht, dass man ziemlich viele Fälle von Benachteiligung mit dem Gesetz abdecken möchte. In den Abschnitten 2 und 3 werden für bestimmte Fälle Detailregelungen getroffen, für alle Fälle aus §2 für die es keine Detailregelung gibt, sollen die allgemeinen Bestimmungen greifen. Welche Bestimmungen sind das? Welche die außerhalb dieses Gesetzes definiert sind? BGB? Welche konkret? Können diese die angestrebte Schutzwirkung für die "Restfälle" besorgen?)


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Die in § 32 vorbehaltenen allgemeinen. Bestimmungen sind insb solche des BGB, namentlich Schuldrecht und Deliktsrecht, aber auch KSchG, GewO, HGB, BetrVG, PersonalVG der Länder und des Bundes (BTDrs 16/1780, 53; § 15 Rn 20 ff).