Definitionen im Öffentlichen Recht mit Quellenangaben

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Der Begriff der absoluten Mehrheit bezeichnet im Bundestag die Mehrheit von dessen Mitgliedern, Art. 121 GG.

Anwendungsvorrang bedeutet, dass im Rahmen des Unionsrechts entgegenstehende innerstaatliche Rechtsvorschriften im Falle einer Normenkollision in…

Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem…