Definitionen im Öffentlichen Recht mit Quellenangaben
Hier findet Ihr unsere gesammelten Definitionen aus dem Öffentlichen Recht - natürlich mit Belegen bzw. Quellennachweisen, die Euch die Verwendung und das Nachschlagen erleichtern sollen. Sollte Euch mal eine Definition in unserem Definitionsverzeichnis fehlen, dann schreibt uns doch eine E-Mail an unsere Redaktion. Wir kümmern uns dann darum, dass die Definition so schnell wie möglich nachgetragen wird. Gerne kannst Du uns auch Deine Definition schicken (Belege bzw. Quelle nicht vergessen). Wir fügen sie dann nach einer kleinen Prüfung ein!
Der Begriff der absoluten Mehrheit bezeichnet im Bundestag die Mehrheit von dessen Mitgliedern, Art. 121 GG.
Anwendungsvorrang bedeutet, dass im Rahmen des Unionsrechts entgegenstehende innerstaatliche Rechtsvorschriften im Falle einer Normenkollision in…
Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem…