Thomas / Putzo - Kommentar ZPO

Der erfolgreiche Standardkommentar gehört zur Grundausstattung für Referendare in der Zivilstation sowie in der zweiten juristischen Prüfung, denn er ist in allen Bundesländern als Examenskommentar zugelassen. Der Thomas/Putzo kommentiert neben der ZPO auch das FamFG, GVG und EU-Zivilverfahrensrecht sowie die jeweiligen Einführungsgesetze. Dementsprechend ist der Kurz-Kommentar aus der "Gelben Reihe" ein unentbehrliches Hilfsmittel im Referendariat, der Prüfung und selbstverständlich auch der täglichen Praxis. Durch seine jährlichen Neuerscheinungen (die 34. Auflage erscheint ca. im April 2013) ist er stets auf der Höhe der Zeit.

Der von Heinz Thomas und Thomas Putzo begründete und nunmehr von Klaus Reichold, Rainer Hüßtege und Christian Seiler fortgeführte Kommentar informiert seit über 40 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Sowohl in Ausbildung sowie der Praxis ist der Kommentar anerkannt und bewährt, wie nicht zuletzt die Auflagenzahl eindrucksvoll beweist.

Seit einigen Jahren ist die Zivilprozessordnung Schauplatz zahlreicher Reformbemühungen des Gesetzgebers, um Verfahren zu vereinfachen und nicht zuletzt auch zu beschleunigen. Trotz ständig wachsender Stoffmenge im Zivilprozessrecht und den angrenzenden Gebieten bleibt Thomas/Putzo auf das Wesentliche beschränkt und dabei trotzdem wissenschaftlich genau. Selbst auf komplizierte Einzelfragen weiß das Druckwerk meist eine präzise Antwort zu geben, zumindest jedoch einen zuverlässigen Überblick zu verschaffen - erstaunlich ist dies gerade in Anbetracht des vergleichsweise handlichen Formats.

Die Arbeit mit dem Handkommentar erfolgt mühelos, insbesondere bleibt Benutzern die Flut unverständlicher Abkürzungen erspart, wie sie leider in anderen Werken noch unverändert anzutreffen ist. Die Schriftgröße ist sicherlich grenzwertig, jedoch eindeutig der Kompaktheit geschuldet und somit gut hinnehmbar. Erfreulich geglückt ist die systematische Gliederung innerhalb der Kommentierungen, die sich oft an Prüfungsaufbauten orientiert und somit dazu beiträgt, in der Eile keinen wichtigen Punkt zu vergessen. Exemplarisch sei hier auf Rn. 15 vor § 253 ZPO verwiesen, der die allgemeinen und besonderen Prozessvoraussetzungen übersichtlich aufzählt und auch erläutert. Besonders hervorzuheben ist darüber hinaus, dass wichtige Formulierungsmuster durch Unterstreichung hervorgehoben und damit schneller zu finden sind; so etwa zur Abwendungsbefugnis (§ 711 ZPO). Die 35. Auflage berücksichtigt u.a. die Änderungen durch

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen u. staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts Neufassung der EuGVVO

Fazit: Am Thomas/Putzo führt im Referendariat ohnehin kein Weg vorbei, da es der einzige im Assessorexamen zugelassene ZPO-Kommentar ist. Doch auch in der späteren Praxis gibt es einige sehr gute Gründe, diesem Werk treu zu bleiben: hohe Aktualität, systematisch übersichtliche, prägnante Schreibweise, gute Verständlichkeit und dank seiner Kompaktheit kommt ihm nur aufgrund des reichhaltigen Einzelwissens entscheidendes Gewicht zu.

Du hast keine Lust alles zu lesen? Dann lass Dir den gesamten Stoff vom ersten Semester bis zum zweiten Examen vom Profi erklären - und das kostenlos für drei Tage auf Jura Online

Alternativen zu Thomas / Putzo - Kommentar ZPO gewünscht? Dann schau mal hier:
Was hat Norton Rose Fulbright als Arbeitgeber zu bieten

Ähnliche Bücher

Staudinger BGB - Eckpfeiler des Zivilrechts

Der Staudinger "Eckpfeiler des Zivilrechts" ist schon längst kein…

Schellhammer - Die Arbeitsmethode des Zivilrichters

Die zweite juristische Staatsprüfung ist eine praktische Erprobung. Wer…

Knöringer - Die Assessorklausur im Zivilprozess

Im Vordergrund dieser Darstellung steht die Vermittlung des für die…

Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten