Schulze u.a. (Hrsg.) - Handkommentar: Bürgerliches Gesetzbuch

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"Braucht die Welt einen weiteren Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch?", fragten wir in unserer ersten Rezension zu diesem Kommentar. Die Antwort war damals jedoch bereits eindeutig: Ja! Auch von der Leserschaft wurde das Nachschlagewerk sehr positiv aufgenommen und zeigt mit der nunmehr erschienenen 8. Auflage, dass er sich in Ausbildung und Praxis fest etabliert hat. Besonders seine Handlichkeit, strukturelle Klarheit und die sehr gut gewichtete Darstellung sind klare Pluspunkte. Zudem wird nahezu vollständig auf Abkürzungen verzichtet, was die Arbeit mit dem Kommentar zu einer wahren Freude werden lässt.

Das bürgerliche Recht ist nach wie vor einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen, nicht zuletzt durch europäische Einflüsse und die Vielzahl an neuer Literatur und Rechtsprechung.

Dadurch ist der Rechtsanwender auf ein verlässliches Nachschlagewerk angewiesen, das die Arbeit mit dem Gesetzestext durch eine gut strukturierte und gewichtete Kommentierung unterstützt und zudem aktuelle Entwicklungen ausreichend berücksichtigt. Im zweijährigen Erscheinungsrhythmus gewährt der Nomos Kommentar zum BGB seinen Nutzern höchste Aktualität, die auch neueste Entwicklungen berücksichtigt.

So wurden auch in dieser Auflage alle Gesetzesänderungen des BGB seit Erscheinen der Vorauflage sowie aktuelle Rechtsprechung und Literatur bis unmittelbar vor Erscheinen des Werkes eingearbeitet, unter anderem die erheblichen Veränderungen im Verbraucherrecht. Wer aufgrund der Handlichkeit des BGB-Kommentars nun Oberflächlichkeit oder gar grobe Auslassungen befürchtet, wird schnell eines besseren belehrt werden. Das Werk bietet hohe inhaltliche Dichte mit einer gut akzentuierten Problemauswahl und enormes Detailwissen in allen Bereichen der Kommentierung. Insbesondere die einführenden Vorbemerkungen zu den einzelnen Büchern, Titeln und Untertiteln erinnern in ihrer Formulierung an Lehrbücher und bieten dem Leser einen wertvollen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen in diesem Themenbereich.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Aufbau der Kommentierung einem einheitlichen Schema folgt: Für jede Norm werden zunächst Funktion und systematischer Standort bestimmt, dann die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen erläutert. Stets werden die zentralen dogmatischen Zusammenhänge verdeutlicht, die für die systematische Durchdringung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wesentlich sind.

Während dies in der juristischen Ausbildung zu einer fundierten Interpretation und Argumentation beiträgt, wird die Arbeit in der Praxis enorm erleichert. Selbstverständlich führt auch weiterhin kein Weg am Palandt vorbei, da dieser für die Referendarsausbildung zugelassen ist und eben der Standard ist. Auch Rechtsanwälten wird zumindest ein gelegentlicher Blick in den Palandt nicht erspart bleiben, um später nicht Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein - an die erschöpfende Zusammenstellung der Judikatur kommt der Nomos Kommentar nicht heran (was auch nicht sein Anspruch ist).

Für die tägliche Arbeit ist der Handkommentar aber allemal ausreichend; Studierende finden in ihm zudem vielleicht eine Alternative zum Studienkommentar von Kropholler, der viel zu oft leider nur an der Oberfläche kratzt.

Wie bereits in den Vorauflagen zeichnet sich der Band durch seine übersichtliche, bestens lesbare Textgestaltung aus. Gliederungen, Absätze und Hervorhebungen werden sparsam, aber stets passend eingesetzt. Sofern erforderlich, wird ausführlicheren Kommentierungen ein eigenes Inhaltsverzeichnis vorangestellt.

Sehr angenehm ist auch der Umgang mit dem Arbeitsgerät: Der (Hand-) Kommentar liegt tatsächlich perfekt in der Hand und scheint trotz des relativ günstigen Preises hochwertig und stabil verarbeitet zu sein.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.9.2013 hält die weitreichendste Änderung des Schuldrechts seit der Schuldrechtsreform Einzug. Die Vorschriften der Richtlinie mussten dabei unverändert in das System des BGB übernommen werden und sind bei Gestaltung von Verbraucherverträgen ab 13.6.2014 zu beachten. Ansonsten drohen nunmehr eingeführte Sanktionen bei Pflichtverletzungen.

Fazit: Ob als Alternative zum kleineren Studienkommentar oder als "Allzweckwaffe" in der Praxis, der BGB-Handkommentar von Nomos verdient eine Inaugenscheinnahme! Seine verlässliche Qualität mit regelmäßiger Aktualisierung und gleichzeitig einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis machen ihn zur ersten Wahl für Rechtsanwälte, im Studium und der Zivilstation im Referendariat.

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