Rehbinder - Urheberrecht
Wie die Einordnung in die Reihe "Juristische Kurz-Lehrbücher" des Verlages C.H. Beck schon vermuten lässt, bekommt der Leser hier ein solides Lehrbuch gereicht, das schnell und überblicksartig das gesamte Rechtsgebiet erschließt. Griffig geschrieben behandelt das Werk komprimiert, aber umfassend das Urheberrecht und die Grundzüge des Verlagsrechts. Im Urheberrecht werden insbesondere die geschützten Werke erörtert, die unterschiedlichen Formen des Urhebers, Inhalte und Schranken des Urheberrechts, verwandte Schutzrechte sowie die Folgen der Rechtsverletzung und die Zwangsvollstreckung. Dabei legt der Autor auch besonderen Wert auf die Behandlung der jeweiligen wirtschaftlichen und ideellen Interessen.
Gleich im Vorwort des Autors erwartet den geneigten Leser eine lehrreiche Erkenntnis: „Wäre Deutschland nicht unregierbar geworden, hätte diese Neuauflage bereits den ‚zweiten Korb‘ notwendig gewordener Urheberrechtsreformen enthalten.“ Aha. Trotzdem blieb für diese Neuauflage ausreichend Anlass, denn zahlreiche neue Rechtsprechung und Literatur wurde nachgetragen und auch einige von Lesern gewünschte Verbesserungen umgesetzt. Grundsätzlich sehr positiv fallen das überaus umfangreiche Paragrafen- und Sachregister ins Auge, das dem Benutzer eine schnelle Orientierung ermöglichen dürfte. Sehr großzügig ist auch der 58-seitige Grundlagenteil ausgefallen, der nötiges Basiswissen vermitteln soll, aber den Einstieg in das Kurz-Lehrbuch nicht gerade erleichtert. Hier könnte die Darstellung mit Sicherheit etwas gestrafft werden.
Das Lehrbuch gibt jedoch Studenten wie Praktikern zuverlässig Auskunft zu Einzelfragen und eine sichere Orientierung in dieser Rechtsmaterie. Zu Recht ist der Rehbinder das Standardlehrbuch zum Urheberrecht.
Die vorliegende 14. Auflage berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis Oktober 2005. Besonders überarbeitet sind das Recht der Verwertungsgesellschaften und der Copyleft-Bewegung. Ergänzt wurden die Auswirkungen des neuen Geschmacksmustergesetzes und der UWG-Novelle auf das Urheberrecht sowie der verstärkte Persönlichkeitsschutzes von Prominenten.
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