Branahl - Medienrecht - Eine Einführung
Prof. Udo Branahl beleuchtet das Medienrecht in seinem Lehrbuch aus einem gänzlich anderen Blickwinkel als seine hier vorgestellten Mitbewerber. Diese Einführung richtet sich in erster Linie an Journalisten und bietet diesen einen allgemein verständlichen und umfassenden Überblick über die Rechte und Pflichten in Presse, Rundfunk, Fernsehen und Internet. Die Themenauswahl ist jedoch weitgehend mit anderen Büchern zum Medienrecht identisch: Verfassungsrechtliche Grundlagen, der Schutz der persönlichen Ehre, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Bildberichterstattung, Abbildungsschutz, Urheberrecht sowie die Sicherung des Rechtsgüterschutzes. Dabei ist die Gliederung sehr klar und logisch aufgebaut.
Entsprechend seinem Lehrstuhl am Institut für Journalistik der Universität Dortmund widmet sich Prof. Branahl dennoch vorrangig den Problemstellungen von Journalisten und deren Recherchearbeit für die dieses Buch ursprünglich konzipiert wurde. Entsprechend einfach wird die Thematik des Medienrechts erklärt, so dass diese auch ohne juristische Kenntnisse leicht verständlich ist; wobei "einfach" aber keineswegs "vereinfacht" meint. Der Autor behandelt sämtliche relevante Probleme in der notwendigen Breite und Tiefe, stellt Verständnisfragen in Form kleinerer Fälle und verweist auf einschlägige Rechtsprechung. Verwendete Schaubilder erleichtern das Verständnis und zahlreiche Fußnoten ermöglichen eine weitergehende Vertiefung der Thematik.
Insgesamt kann das Lehrbuch durch ein sehr übersichtliches Layout und eine einfach verständliche, veranschaulichende Schreibweise mit vielen Beispielen punkten. Damit sollte das Buch im Schwerpunkt Information und Kommunikation keinesfalls ungenutzt bleiben, auch wenn es sich hierbei unfraglich nicht unbedingt um ein Standardwerk handelt. Durch einen veränderten Blickwinkel aus der alltäglichen Arbeit eines Journalisten sieht man manche Sachverhalte plötzlich in einem völlig anderen Licht.
Die vollständig überarbeitete fünfte Auflage berücksichtigt Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung bis Dezember 2012.
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