Praktikumsblog Teil VI - Visum und High Court
von Regina · am Fr, 21/06/2013 - 13:19 · Praktikumsberichte
In Kapstadt ist zwar offiziell Winter aber derzeit habe ich keinerlei Wetterneid auf den deutschen Sommer nötig. Bei angenehmen 24°C kann man nach der Arbeit in der Sonne am Strand oder Pool herrlich entspannen. Da vergisst man sogar den Ärger mit den hiesigen Behörden wieder.
Ich hatte ja schon angekündigt, mich in diesem Blogeintrag einem persönlich etwas aufreibendem Thema zu widmen. Hierbei handelt es sich um die Verlängerung meines Visums.
Als unbezahlter Praktikant bin ich in Südafrika mit einem normalem 90-Tage Touristenvisum eingereist. Wie zuvor bereits angedeutet, ist das als Europäer problemlos möglich. Am Flughafen wird bei der Einreise nur die Vorlage des Reisepasses verlangt und nach dem Vorhandensein eines Rückflugtickets gefragt. Mein Rückflug ist zwar selbstverständlich gebucht, liegt jedoch bereits außerhalb der 90-Tage-Grenze. Dennoch hat mich der gute Kontrolleur nach geschätzten 100 Mahnungen, dass ich aber früher ausreisen müsse, passieren lassen.
Würde ich mein Visum nun einfach ablaufen lassen und versuchen damit wieder auszureisen, werden nach Internetinformationen jedoch „empfindliche Geldstrafen“ angedroht. Selbst wenn die Behörden hier mich nicht gleich blacklisten würden, möchte ich diesem finanziellen Risiko aber dennoch lieber entgehen.
Dementsprechend musste ich beim Department of Home Affairs eine Verlängerung meiner Temporary Residence beantragen. Dieses wäre grundsätzlich nicht so fürchterlich schwer, wenn nur die hiesige Informationspolitik ein wenig besser wäre…
So bin ich mit allen Papieren, die ich so bei mir habe gegen 10Uhr morgens im DHA angekommen. Am Empfang habe ich mein Anliegen, die Verlängerung meines Touristenvisums angegeben und erhielt dafür eine Nummer und die Information „1.Stock“. Im 1. Stock gibt es etwa 10 Schalter, die lediglich Nummern haben aber nichts über die dort behandelten Sachgebiete aussagen. Ein großer Monitor im hinteren Bereich des Raumes zeigt verschiedene Nummern an, die zu verschiedenen Schaltern kommen sollen. Derzeit aufgerufen sind „285“, „366“ und „643“. Ich habe „314“ und hoffe, dass diese also in der Folge nach „285“ noch drankommen wird. Ich warte also ab. Die Nummern verändern sich alle paar Minuten, doch die beiden Folgen, zu denen meine Nummer nicht gehören kann, laufen eindeutig schneller voran. Überhaupt scheinen von den 10 Schaltern mit mindestens 30 sichtbaren Mitarbeitern nur 3 Nummern aufzurufen. Ich warte also. Ich warte fast 2 Stunden. Meine Nummer wird schließlich zum Schalter gebeten.
Dort trage ich mein Anliegen erneut vor. Die Antwort, die ich dort erhalte, würde ich als zumindest dezent unerfreulich beschreiben. Es täte ihr leid, denn ich hätte mich zunächst am Schalter 23 in der Schlange ohne Nummer anstellen müssen, um das Antragsformular zu erhalten. Außerdem wären die von mir mitgebrachten Originaldokumente unzureichend (!), da ich zunächst beglaubigte Kopien beschaffen müsste. Den Antrag könne ich zudem auch nur zu Hause ausfüllen, da es wegen der hohen Diebstahlsraten im DHA keine Kugelschreiber gäbe und wenn ich dann wieder käme, egal wann, müsse ich selbstverständlich eine neue Nummer ziehen. Ich bin begeistert!
10 Tage später: Das Konsulat hat mir netter Weise kostenfrei beglaubigte Kopien meiner Papiere ausgestellt. Ich habe das ausgefüllte Formular und meinen Stift dabei –falls noch was fehlt. Die Information am Eingang ist kein Stück besser als beim letzten Mal. Ich muss wieder fast 1,5 Stunden warten, brauche dieses Mal aber keine Nummer, sondern darf mich direkt in die Schlange stellen. Meine Unterlagen sind vollständig, ich soll nur meine Telefonnummer noch im Formular eintragen. Na, wie gut, dass ich meinen Stift mitgenommen habe! Mein Antrag wird tatsächlich entgegengenommen, ich darf die Gebühr bezahlen und erhalte meine Antragsstellungsbestätigung.
Letztere ist vermutlich schon das wichtigste Dokument zur Ausreise, weil ich mir nach hiesigen Auskünften keinerlei Hoffnungen zu machen brauche, dass mein Antrag jemals fertig bearbeitet wird. Ich werde aber aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Bestätigung, dass ich meinen Antrag fristgerecht gestellt und bezahlt habe, ausreisen dürfen ohne weiter belangt zu werden – wie schön!
Nach diesen Erlebnissen war meine Freude gebremst, als ich den Auftrag erhielt, hier beim High Court vorstellig zu werden.
Einer unserer Kunden, der hier in Südafrika geboren aber Deutscher ist, brauchte, um in Deutschland zu heiraten eine Apostille seiner hiesigen Geburtsurkunde. Eine solche bestätigt die Echtheit des ausländischen Dokuments und wird hier vom High Court ausgestellt.
Nun hatte im Fall unseres Kunden der High Court die Apostille zwar ausgestellt und mit dem Stempel vom Tag der Ausstellung versehen, hatte die Apostille selbst allerdings auf einen Monat später datiert und so versendet. Die deutsche Behörde, die nun ein Dokument quasi aus der Zukunft erhielt, wollte dieses so nicht akzeptieren, sondern noch eine schriftliche Bestätigung vom High Court, dass es sich nur um eine Falschdatierung ihrerseits handelt.
Nachdem das Konsulat mehrfach gefaxt, gemailt und auch beim High Court angerufen hatte, ohne irgendeine Form von Reaktion zu erhalten, blieb nun also die persönliche Vorsprache als letzte Option. Nun ja… immerhin eine Gelegenheit für einen Spaziergang in der Sonne.
Als ich beim High Court ankam, verlief auch alles zunächst, wie ich mir das gedacht hatte: Langes Warten. Die Frau am Schalter macht einen etwas genervten Eindruck und als ich ihr erkläre, warum ich da bin, antwortet sie mir, dass sie dafür das Originaldokument der Geburtsurkunde und der Apostille benötigt. Ich weise sie darauf hin, dass das nun leider nicht mehr möglich sei, weil wir die Dokumente schon vor Wochen nach Deutschland geschickt hätten, woraufhin sie mich wegschicken will, da sie nichts für mich tun könne. Ich weigere mich und darf deshalb mit ihrem Supervisor sprechen. Vor deren Zimmer warte ich erneut… aber dann passiert das Wunder:
Ich trage mein Anliegen erneut vor und die Dame fragt mich ohne zu zögern, ob sie die Bestätigung als Brief an das Konsulat verfassen könne. Ich bejahe und bekomme tatsächlich die erbetene Bescheinigung. Zurück im Konsulat wird selbige sofort gescannt und via E-Mail versandt. Binnen kurzer Zeit kommt sogar noch die Antwort, dass der Heirat des Kunden nun nichts mehr im Weg steht. Ein Happy End.
Im nächsten Beitrag erfährst Du mehr: Praktikumsblog Teil VII - Ein Ausflug in das Staatsangehörigkeitsrecht
Autorin: Regina
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