Nötigungsnotstand
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 17:01Ein Nötigungsnotstand liegt vor, wenn ein Dritter mittels einer Nötigung (§ 240) eine gegenwärtige Gefahr hervorruft, durch die der Genötigte zu einem Eingriff in Rechtsgüter Unbeteiligter gezwunge