Nötigung

Nötigungsnotstand

Definition: 

Ein Nötigungsnotstand liegt vor, wenn ein Dritter mittels einer Nötigung (§ 240) eine gegenwärtige Gefahr hervorruft, durch die der Genötigte zu einem Eingriff in Rechtsgüter Unbeteiligter gezwunge

Gewalt

Definition: 

Gewalt i.S.d. § 240 StGB ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.

Empfindliches Übel

Definition: 

Empfindlich ist ein angedrohtes Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu

Drohung

Definition: 

Drohung ist das (auch konkludente) Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.

Nötigen

Definition: 

Nötigen bedeutet, dem Betroffenen ein seinem Willen widerstrebendes Verhalten aufzuzwingen.