Urkunde

Geistigkeitstheorie

Definition: 

Nach der Geistigkeitstheorie bestimmt sich die Ausstellereigenschaft einer Urkunde nach der Person, die sich nach außen hin als Urheber der Erklärung bekennt und diese sich geistig zurechnen lässt

Ausweispapier

Definition: 

Ausweispapiere sind amtliche Ausweise, also Urkunden, die dem Nachweis der Identität oder der persönlichen Verhältnisse dienen und von einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öf

Urkunde (echte)

Definition: 

Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garanti