Löschen eines Tatobjekts
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 18:26Löschen erfordert eine nicht wiederherstellbare, vollständige Unkenntlichkeit.
Löschen erfordert eine nicht wiederherstellbare, vollständige Unkenntlichkeit.
Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der sich aus ihr als Aussteller der verkörperten Erklärung ergibt.
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und einen Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache
Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form au
Eine Gesamturkunde liegt vor, wenn mehrere selbstständige Einzelurkunden in dauerhafter Form so zu einem einheitlichen Ganzen verbunden werden, dass gerade durch die Verbindung ein übergeordneter,
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantie
Eine Zufallsurkunde ist verkörperte Gedankenäußerungen, die zunächst nur eine außerrechtliche Funktion erfüllen und erst durch eine nachträgliche Änderung ihrer Zwecksetzung, die auch durch einen D