Urkunde

Unechte Urkunde

Definition: 

Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der sich aus ihr als Aussteller der verkörperten Erklärung ergibt.

Urkunde

Definition: 

Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und einen Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache

Öffentliche Urkunde

Definition: 

Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form au

Gesamturkunde

Definition: 

Eine Gesamturkunde liegt vor, wenn mehrere selbstständige Einzelurkunden in dauerhafter Form so zu einem einheitlichen Ganzen verbunden werden, dass gerade durch die Verbindung ein übergeordneter,

Urkunde

Definition: 

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantie

Zufallsurkunde

Definition: 

Eine Zufallsurkunde ist verkörperte Gedankenäußerungen, die zunächst nur eine außerrechtliche Funktion erfüllen und erst durch eine nachträgliche Änderung ihrer Zwecksetzung, die auch durch einen D