Unmittelbares Ansetzen zum Versuch
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 17:56Definition:
Zur Tat setzt unmittelbar an, wer die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt hat.