Einwilligungsfähigkeit
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 17:11Definition:
Der Einwilligende muss nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande sein, Wesen, Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen.