Handlung

Diensthandlung

Definition: 

Eine Diensthandlung liegt dann vor, wenn die Handlung zu den dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers gehört und von ihm in dienstlicher Eigenschaft vorgenommen wird.

Handlung

Definition: 

Handlung ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten (Tun oder Unterlassen) (= sog. Soziale Handlungslehre).