Exzess

Extensiver Notwehrexzess

Definition: 

Unter dem extensiven Notwehrexzess wird eine Tatsituation beschrieben, in der das angegriffene Opfer die durch das Gegenwärtigkeitserfordernis gesetzten zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet

Notwehrexzess

Definition: 

Beim intensiven Notwehrexzess verteidigt sich der Angegriffene im Rahmen der Notwehr intensiver als erforderlich, d.h.

Exzess

Definition: 

Überschreitet der Täter oder der Teilnehmer den gemeinsam geschlossenen Tatentschluss, so handelt es sich dabei um einen vorsatzausschließenden Exzess.