Umschlossener Raum i.S.d. § 243 I 2 Nr. 1
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 18:06Definition:
Unter einem umschlossenen Raum versteht man jedes Raumgebilde, das (mindestens auch) dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und das mit (mindestens teilweise künstlichen) Vorrichtungen