Berichtigung
Gespeichert von Dominik am/um Fr, 15/06/2012 - 16:11Definition:
Für eine Berichtigung muss der Täter die frühere falsche Aussage zurücknehmen (= von ihr eindeutig abrücken) und sie durch eine richtige Aussage ersetzen.
Für eine Berichtigung muss der Täter die frühere falsche Aussage zurücknehmen (= von ihr eindeutig abrücken) und sie durch eine richtige Aussage ersetzen.
Omnimodo facturus meint einen zur Tat schon fest entschlossenen Täter und kann nicht mehr zu der Tat bestimmt werden.
Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.
Anstifter ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat, über die nicht er selbst, sondern der andere die Tatherrschaft hatte.
Der agent provocateur stiftet zu einer rechtswidrigen Tat an, um den Täter danach festnehmen (lassen) zu können.