Anstiftung

Berichtigung

Definition: 

Für eine Berichtigung muss der Täter die frühere falsche Aussage zurücknehmen (= von ihr eindeutig abrücken) und sie durch eine richtige Aussage ersetzen.

Bestimmen

Definition: 

Bestimmen i.S.d. § 26 bedeutet das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.

Anstifter

Definition: 

Anstifter ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat, über die nicht er selbst, sondern der andere die Tatherrschaft hatte.