Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger
Regelmäßig wird zu prüfen sein, ob gegen einen, dem Mandanten oder einem Dritten gegenüber, ergangenen Bescheid erfolgreich Widerspruch eingelegt werden kann. Die Prüfung lässt sich dabei in ein Gutachten (Punkt I.) und einen praktischen Teil (Punkt II.) aufteilen.
I. Gutachten
Im Gutachten wird nach dem bekannten Schema F, also im Gutachtenstil, geprüft, ob mit Erfolg gegen den ergangenen Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann.
1. (Zusammenfassender Vorschlag)
Nicht zwingend erforderlich.
„Es wird vorgeschlagen, Widerspruch gegen den Bescheid des (Behörde) vom (Datum) einzulegen.“
2. (Sachverhaltsdarstellung)
Nicht zwingend erforderlich
3. Auslegung Mandantenbegehren
In der Regel kann hier die Klausur beginnen.
4. Zulässigkeit des WS
Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt im Gutachtenstil nach Schema F.
5. Begründetheit des WS
Die Prüfung der Begründetheit erfolgt im Gutachtenstil ebenfalls nach Schema F.
6. Zweckmäßigkeitserwägungen
Neu ist die Darstellung der Zweckmäßigkeit:
„Es stellt sich die Frage, welche weiteren Schritte zweckmäßig sind.“
In der Regel gelangt die Prüfung zum Ergebnis, dass mit Erfolg gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden kann.
„Aufgrund der im Gutachten dargelegten Erfolgsaussichten sollte dem Mandanten geraten werden, WS ggn. den Bescheid des (Behörde) vom (Datum) zu erheben.“
Optional, sofern relevant:
„Da die Behörde gem. § 80 II 1 Nr. 4 VWGO bzgl. Ziffer X des Bescheides vom (Datum) die sofortige Vollziehung angeordnet hat, sollte gleichzeitig mit der Erhebung des WS die Aussetzung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 IV VWGO beantragt werden.“
Sofern gerichtlicher Rechtsschutz gewollt wird:
„Da gem. §… die aufschiebende Wirkung entfällt, sollte beim Gericht der Hauptsache ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 V 1 Var. 2 VWGO beantragt werden.“
Beachte:
- Nr. 2300 VV RVG
- Nr. 1000 VV RVG (bei Einigung)
- Nr. 1002 VV RVG (bei Erledigung)
- Dokumentenpauschale & UmSt
II. Praktischer Teil
Im praktischen Teil sind regelmäßig das Widerspruchsschreiben an die Behörde (Punkt 1.), als auch ein Schreiben an die Mandantschaft (Punkt 2.) anzufertigen. In seltenen Fällen wird auch die Anfertigung ergänzender Schriftsätze (Punkt 3.) gefordert.1. Widerspruchsschreiben/Antrag
Name + Anschrift (RA) | Ort, Datum |
Anschrift Ausgangsbehörde
Betreff: Gewerbeerlaubnis zum Betrieb eine(s/r) …
Bezug: Bescheid vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit lege ich Namens und im Auftrag für Herrn/ Frau A (ladungsfähige Anschrift) gegen den Bescheid vom (Datum) zugegangen am (Datum)
Widerspruch
ein und beantrage
1. den Bescheid des (Behörde) vom (Datum), Az. … aufzuheben (und dem Widerspruchsführer Widereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.)
2. die sofortige Vollziehung der Ziffer X des Bescheides des (Behörde) vom (Datum) auszusetzen,
3. die Kosten des Widerspruchverfahrens der Stadt (Name) aufzuerlegen. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten wird für notwendig erklärt.
I.
Hier folgt die Schilderung des Sachverhalts
II.
Hier folgt die rechtliche Begründung hinsichtlich:
2. Mandantenschreiben
Name + Anschrift (RA) Name + Anschrift |
Ort, Datum |
Betreff: Gewerbeerlaubnis …
Bezug: Ihr Schreiben vom (Datum)
Sehr geehrte(r) Herr/Frau A,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf unser Telefonat vom (Datum)
I.
„Aus den mir überlassenen Unterlagen entnehme ich im wesentlichen folgenden Sachverhalt: …“
II.
„Als Anlage überreiche ich Ihnen eine Abschrift des Entwurfs eines WS. Wenn der WS so erhoben werden soll, bitte ich um kurzfristige Benachrichtigung. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bis zum (Datum) aus Fristgründen ein WS erhoben werden muss.
Auf folgende Gesichtspunkte weise ich ergänzend hin:
- Ausführungen zu Fragen im Mandantengespräch, die nicht im WS Schriftsatz erörtert werden (z.B. Kosten des Widerspruchverfahrens
- Hinweis, dass aus anwaltlicher Vorsicht klarstellend die Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beantragt worden ist.
- Anforderung einer ggf. noch nachzureichenden Vollmacht.
- Aufforderung der Einreichung einer Geldempfangsvollmacht
- sonstiges ...
Mit freundlichen Grüßen
XXX
3. Sonst. Schriftsätze
Beispiel:
sonstige Anträge (z.B. Antrag nach § 80 V VWGO bei Gericht).