Unterschied zwischen § 426 I und § 426 II

Hallo,

folgender Fall:
- A erbte ein Unternehmen seines Vaters.
- A führte es noch ca. 2 Monate fort.
- Während der Zeit musste er Rohstoffe bestellen.
- A hat gemerkt, dass er das nicht schafft und verkaufte das Unternehmen an U.
- Der Vater von A hatte noch von früher wegen einer Maschine ein Darlehen aufgenommen.
- Jz will die Bank das Geld von A.
- D.h. es besteht eine Forderung von der Bank und von dem Rohstoffverkäufer.

die Aufgabenstellung ist: Es wird unterstellt, dass die Bank und der Rohstoffverkäufer jeweils einen Anspruch gegen A haben. Kann A von U Freistellung verlangen oder Rückgriff nehmen?

Ich bin bei der Aufgabe sehr verwirrt. Für mich kommen die §§ 426 I und 426 II in Betracht. Beides sind 2 Anspruchsgrundlagen und ich versteh irgendwie nicht den Unterschied zwischen den 2 Paragraphen und weiß allgemein nicht wie ich das angehen soll bzw. aufbauen soll. Kann mir bitte jemand helfen? Wäre sehr dankbar.

Lg


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Hier findest du ein gutes Schema zu den beiden selbstständigen Anspruchsgrundlagen:

https://jura-online.de/lernen/gesamtschuldnerausgleich-426-bgb/3176/excursus