Ich habe eine Frage wegen die drei Stufen, dass ich prüfen soll. Können Sie mir bitte Helfen? Ich bin mit meinen Antworten nicht sicher. 
I. Tatbestand (Objektiv und Subjektiv) 
II. Rechtswidrigkeit 
III. Schuld
Fall: A und B beschließen einen Ausflug an den Badestrand des Ostsee zu unternehmen. Wichtigstes Badeutensil: eine Bluetooth-Box. Ohne Musik geht nichts. Im Laufe des Badestages geraten die Beiden in Streit : Englisch song oder Deutsch song? A wird immer aggressiver und tritt mit voller Wucht gegen die Box des B. Die Box ist zerstört und nicht mehr nutzbar. Hat A gem. § 303 StGB sich strafbar gemacht? 



Was ist denn deine konkrete Frage dazu?

Auf der Tatbestandsebene prüfst du, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen vorliegen. Objektiv, ob eine fremde, bewegliche Sache beschädigt oder zerstört wurde und subjektiv, ob sich der Vorsatz auf alle diese Merkmale (fremde, bewegliche Sache beschädigt oder zerstört) bezieht. 

Bei der Rechtwidrigkeit prüfst du, ob möglicherweise Rechtfertigungsgründe (Notwehr/Notstand/Einwilligung ...) eingreifen. 

Abschließst du schaust du auf der Ebene der Schuld, ob Schuldausschließungsgründe vorliegen (insb. Trunkenheit, weitere Entschuldigungsfähigkeit). 
 

Ich danke ihnen sehr. Sie hilfen mir so sehr.<3