Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo Smile
ich bräuchte mal Hilfe bezüglich einer Hausarbeit.

Angenommen Y will X etwas verkaufen und schreibt ihm ein Angebot per Brief. Nach dem verschicken des Briefes möchte er das Angebot doch lieber zurückziehen. Y steckt einen zweiten Brief in den Briefkasten von X indem er schreibt, dass er nicht für einen Verkauf bereit ist.
X liest beide Briefe an einem Tag und möchte trotzdem dem Kauf zustimmen.
Hat X einen Anspruch auf Übergabe & Verschiffung des Eigentums?


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Als Anhaltspunkt würde ich mir § 130 Abs. 1 S. 2 BGB genauer anschauen. Der Widerruf des Angebotes kann ja auch gleichzeitig mit dem Zugang der Willenserklärung erfolgen.