Hallo kann mir jemand bei einer polizeirechtlichen Frage helfen (Polizeirecht Bayern)
Dabei geht es um die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme (Konkret: Untersagung einer Flatrate-Party durch einen Polizisten ggü einem Disko-Betreiber)
Bei der Rechtmäßigeit von polizeilichen Maßnahmen wird ja zwischen Spezialgesetzen, Standardmaßnahmen und Generalklauseln differenziert. Mir stellt sich nun die Frage, wie man genau auf die einschlägige Ermächtigungsgrundlage kommt. Es ist klar keine Standardmaßnahme aber ein Spezialgesetz könnte das Gaststättenrecht sein, woher weiss ich aber, dass es tatsächlich eine spezielle Befugnisnorm für Polizisten ist? Im Gaststättenrecht steht ja nicht explizit dass die Polizei handeln darf. Gehe ich dann einfach auf die Generalklausel in Art. 11 PAG über? Habe alles mögliche gelesen aber finde einfach keine Abgrenzungsmöglichkeiten... freue mich über jede Hilfe
LG
