Ist es eine Körperverletzung mit Todschlag gem. §227 StGB?

A wurde von drei leuten angegriffen. Als die Täter weggelaufen sind, musste A. reanimiert werden und wurde ins Krankenhaus gebracht. Eine Woche später starb er. Ein späteres medizinisches Gutachten ergibt, dass A. eine Vorschädigung durch einen Riss in einer Ader im Gehirn hatte, die sich jederzeit hätte tödlich auswirken können.
 
Nun die Frage. Ist es eine Körperverletzung mit Todschlag oder nur eine Körperverletzung? 

Bin kurz vorm verzweifeln :/


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