Hochzeit abgesagt - Ersatz der Ticketkosten

A und B wollen heiraten und planen ihre Hochzeit. Als Gast laden die beiden den C ein. C bucht bereits im vorraus ein Super-Sparpreis Zugticket. Eine Stornierung des Tickets ist ausgeschlossen, auch bei unverschuldeter Verhinderung. Später wird die Hochzeit abgesagt.

C möchte nun von A und B einen Ersatz der Ticketkosten.

Meine Gedanken dazu:
Bei dem Zugticket handelt es sich um einen Beförderungsvertrag - somit sind §§621 ff. BGB anwendbar.
Aber der Beförderungsvertrag wurde zwischen C und der Gesellschaft geschlossen. Somit scheidet doch ein Schadensersatzanspruch gem. §§280 ff. oder der Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. §284 doch aus, weil der Vertrag zwischen der Gesellschaft und C geschlossen wurde und nicht zwischen C und dem Ehepaar.

Wie seht ihr das ganze?

Bitte um paar Anregungen. Smile