Hilfsgutachten HILFEE

Hallo Leute, 

ich hätte eine Frage zum Hilfsgutachten, denn es ist mir NULL schlüssig. 

In meinem Fall (ÖffRecht) ist eine Partei nicht antragsbefugt (auch die Frist haben sie nicht eingehalten) für ein Organstreitverfahren. Die Begründetheit würde dann ja wegfallen, was ich aber durch das Hilfsgutachten "retten" kann.

Jetzt versteh ich aber nicht wie ich dann in der Begründetheit weiter fortfahre. Begründe ich dann weiter warum die Partei nicht gerechtfertigt ist oder setz ich mich dann auf die andere Seite und begründe warum die Partei gerechtfertigt sein könnte? 

 

Vielleicht ist die Frage auch etwas primitiv aber für mich erschließt sich das gar nicht. 

Danke schon mal:) 


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Du gehst dein Schema ganz normal durch, also die komplette Zulässigkeit. Wenn du an einem Punkt rausfliegst, dann kannst du so einleiten "im weiteren Verlauf ergeht die Prüfung hilfsgutachterlich, da weitere Probleme nicht auszuschließen sind"
(musst nicht den Satz nehmen, kannst auch was anderes schreiben oder ihn gar ganz weglassen, solltest aber klarstellen, dass nun im Hilfsgutachten weiter gemacht wird)
und dann schaust du, ob du in der Bergründetheit weitere Fehler findest. Dadurch kann am Ende zum Beispiel rauskommen, dass deine Klage zwar unzulässig ist aber begründet wäre oder auch die Klage unzulässig und unbegründet wäre. 
Du prüfst die Begründetheit also genauso wie immer, so wie du sie auch prüfen würdest, wenn die Klage zulässig gewesen wäre. 
Ich hoffe, ich konnte dir helfen Smile

Danke für die Hilfe:)