HA;Fortgeschrittene

Hi,
ich schreibe momentan eine HA im ÖffR für Fortgeschritten und brauche nämlich Hilfe.
Teil I
Eine Richtlinie wurde schon erlassen(EU-RL), wonach alle Mitgliedstaaten bis zum 1.1.2018 durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass den Erziehungsberechtigten von Kindern(1- 3 Jahre alt) kostenlos ein Platz in einer Kondertagesstätte (Kita-Platz)für Ihre Kinder zur Verfügung gestellt wird. Unterstellen sie, dass weder Bund noch Länder durch entsprechende Gesetze ein flächendeckendes ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen sichergestellt haben. Die Bundesregierung vertritt die Auffasseng, der Bund sei für den Erlass eines Kita-Gesetzes gar nicht zuständig, u. beruft sich dabei u. a. auf die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung zur fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Gewährung von Betreuungsgeld. Verschiedene Landesregierungen verweisen auf die anfespannte Finanzlage ihrer Länder, die einer flächendeckenden Bereitstellung kostenloser Kita-Plätze entgegenstehe.
Die im Bundesland A wohnende alleinerziehende M findet für ihren zweijährigen Sohn B keinen Kita-Platz, weil alle Plätze vergeben sind. Da sich ihr die Möglichkeit bietet, eine Vollzeitstelle als Verlagslektorin anzutreten, engagiert sie aug ihre Kosten eine Tagesmutter. M ist in der Auffassung, der Gesetzgeber müsse ihr die entstandenen Kosten für die Tagesmutter erstatten, weil er seiner Pflicht zur flächendeckenden Bereitstellung von Kita-Plätzen nicht nachgekommen sei.
Prüfen sie, ob M ein entsprechender Anspruch zusteht. Die EU-Rechtmäßigkeit der EU-RL ist zu unterstellen.
Also meine Frage ist, ob ich das i. R. d. Europarechts oder Verwaltungsrechts prüfen und ob die Gesetgebungskompetenz auch überprüft werden soll. Ich stecke tatsächlich in der Klemme und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand hilft.
mfg


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