Erwerb einer beweglichen Sache vom Nichtberechtigten

Hallo zusammen,
ich versuche einen Fall zu lösen, wo es um den Erwerb einer beweglichen Sache geht. Hier pflückt A Blumen aus einem Park und übergibt sie B. Es stellt sich die Frage, ob B nun Eigentum erlangt hat. Ich sehe hier nicht das zentrale Problem und mein Gutachten würde eine halbe Seite gehen. Ist der Hauptpunkt nun, dass A keine Berechtigung hat und hätte dann B gutgläubig Eigentum erworben? 



Da hast du die Schwerpunkte meiner Meinung nach schon richtig erkannt. Zunächst würde ich genauer prüfen, wer ursprünglich Eigentümer war und ob B berechtigt war, die Blumen weiterzugeben. Daraufhin wäre auf einen gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB detaillierter einzugehen.