Bereicherungsrecht- Verhältnis § 812 I 1 1. Alt. zu § 816

Hallo, 
ich habe eine Frage zum Bereicherungsrecht, konkret zum Vorrang der Leistungskondiktion. Dazu ein kleiner Fall: 

A schuldet dem B 100€, denkt aber der richtige Gläubiger sei der C. Deshalb zahlt er dem C 100€. Dann stellt sich heraus, dass er an den falschen gezahlt hat. Nun fragen sich A und B welche bereicherungsrechtlichen Ansprüche sie gegen C haben. 

B hat keinen Anspruch aus § 812 I 1 1. Alt, da keine Leistung von ihm an den C vorliegt. Prüfe ich nun an dieser stelle § 816 II oder ist § 816 II durch den Vorrang der Leistungskondiktion gesperrt?  Dann würde ich ja § 812 I 1 2. Alt. ansprechen und sagen, dass eine Leistung von A-C vorliegt. 

A hätte dann ja einen Anspruch aus § 812 I 1 1. Alt. 

Vielen Dank im Voraus! :) 


Finde heraus, was ADVANT Beiten Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Vielen Dank erstmal für deine Antwort  und dass du dir Zeit genommen hast! Smile Ich habe nachgedacht heute, also: 

Leistung: Jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zur Erfüllung einer vermeintlich bestehenden Verbindlichkeit.

Anspruch B-C
A. 812 I 1 1. Alt. 
I. Etwas erlangt (+)
II. Durch Leistung 
A denkt der richtige Gläubiger sei C und möchte damit bewusst und zweckgerichtet Cs Vermögen mehren, um seine gegenüber C vermeintlich bestehende Verbindlichkeit zu erfüllen. Oder liegt hier das Problem, dass A gegenüber seinem Gläubiger leisten will und dies ist nicht C? Er also nicht bewusst das Vermögen des C mehrt? Aber er gibt es ja C bewusst..

Ich käme jetzt zu dem Ergebnis, dass keine Leistung von B an C vorliegt. (wohl aber eine Leistung von A an C, welches ich aber ja erst in 812 I 1 2. Alt. ansprechen würde..)

Prüfe ich jetzt 812 I 1 2. Alt oder 816 II? 

Frage zwei: § 816 II setzt aber doch auch eine Leistung voraus. Wenn ich eine Leistung ablehne und dann eine Nichtleistungskondiktion prüfen kann, dann verstehe ich nicht, warum § 816 II eine Nichtleistungskondiktion ist.   

Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch.. 

Vielen, vielen  Dank im Voraus! :)