Definitionen im Zivilrecht mit Quellenangaben
Hier findet Ihr unsere gesammelten Definitionen aus dem Zivilrecht - natürlich mit Belegen bzw. Quellennachweisen, die Euch die Verwendung und das Nachschlagen erleichtern sollen. Sollte Euch mal eine Definition in unserem Definitionsverzeichnis fehlen, dann schreibt uns doch eine E-Mail an unsere Redaktion. Wir kümmern uns dann darum, dass die Definition so schnell wie möglich nachgetragen wird. Gerne kannst Du uns auch Deine Definition schicken (Belege bzw. Quelle nicht vergessen). Wir fügen sie dann nach einer kleinen Prüfung ein!
Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.
Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.