Startups werden abgezockt

Momentan sind wir vom iurastudent.de – Team am überlegen, eine Klage gegen eine Kanzlei anzustrengen, die sich auf die Gründung von Unternehmen spezialisiert hat. Was ist passiert? Wir sind gerade dabei iurastudent.de auf unternehmerische Füße zu stellen, um etwaigen Sponsoren und Unterstützern vernünftige Rechnungen ausstellen und Autoren einstellen zu können, die für Euch Artikel schreiben – und um ganz allgemein eine von uns Gründern abgetrennte Sphäre zu haben. Für uns ist diese abgetrennte Sphäre wichtig, um unseren momentanen studentischen Status-Quo zu erhalten, vor allem im Hinblick auf BAFÖG-Amt, Kindergeldkasse und so weiter. Hierbei handelt es sich natürlich nicht um horrende Beträge, gleichwohl ist es wichtig, bei der ganzen Geschichte klar getrennte Vermögenssphären zu haben.

Dies wollen wir durch die Gründung einer Unternehmergesellschaft erreichen, auch bekannt als „Mini-GmbH“, da es sich de facto um eine GmbH handelt, die etwas einfacher und mit weniger Stammkapital errichtet werden kann.

Für derartige Gründungsprozesse gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an Onlineanbietern, die sich darauf spezialisiert haben, die Gründung zu begleiten. Diese Anbieter erstellen die Gesellschaftsverträge, kümmern sich um die notarielle Beurkundung, usw. Bei der Unternehmergesellschaft wird in der Regel auf sogenannte Musterprotokolle zurückgegriffen, die sich im Anhang des GmbHG befinden. Die Verwendung dieser Protokolle ermöglicht eine kostengünstigere Beurkundung und ein schnelleren Gründungsprozess. Prinzipiell braucht es hierbei keinen Anwalt, da der für das Startup eigentlich nichts anderes macht als einen Lückentext (das Musterprotokoll) auszufüllen. Die individuelle Ausgestaltung ist bei der Verwendung dieser Protokolle doch recht eingeschränkt. In unserem Fall war beispielsweise das Problem, dass die Musterprotokolle nur einen Geschäftsführer vorsehen. Will man hiervon abweichen, steigen auch die Kosten für die Beurkundung. Das kann man umgehen, indem man eine interne Geschäftsordnung aufsetzt, in der der eigentlich zweite Geschäftsführer intern prinzipiell mit den gleichen Rechten ausgestattet wird.

Vermutlich hätten wir als Jurastudenten auch eine solche Geschäftsordnung selbst aufsetzen können (im Nachhinein auch sollen). Wenn man sich aber erst mal in einem solchen Gründungsprozess befindet, steigt das Bedürfnis, das ganze relativ professionell und von dritter Seite abklären zu lassen.

Also haben wir das ganze einer solchen Kanzlei übertragen, die in Ihrer Leistungsbeschreibung mit folgendem Satz warb:

„Und das beste dabei: Alle Kosten der Gründung (auch die Notar- und 
Beurkundungskosten !) sind im günstigen Festpreis von 195,00 EURO enthalten.“

Bis vor wenigen Tagen waren wir mit der Leistung auch recht zufrieden. Dann flatterte eine Rechnung des Handelsregisters in Haus, in der für die Eintragung der Unternehmergesellschaft in das Register 151,00 € veranschlagt wurden. Die Rechnung an sich war dabei eigentlich weniger überraschend, da das Registergericht natürlich nur die Kontaktdaten der Unternehmergesellschaft besitzt, für diese tätig wird und dementsprechend die Kosten auch der Unternehmergesellschaft in Rechnung stellt – bis dahin war also alles ganz normal.

Da ja aber laut der Leistungsbeschreibung „alle Kosten der Gründung [...] im günstigen Festpreis“ enthalten sein sollten, erkundigten wir uns bei der Kanzlei, wie wir denn nun die 151,00 € erstattet bekommen würden. Erwartungsgemäß wollte die Kanzlei von der ganzen Sache überhaupt nichts wissen. Mit den Argumenten, dass erstens jährlich tausende Gründungen derartig abgewickelt werden würden, bei denen sich bisher keiner beschwert hätte, und zweitens die Handelsregisterkosten keine Gründungskosten wären, wurden wir ziemlich fix abgewimmelt.

Über die Relevanz bzw. das Gewicht dieser Argumente bedarf es wohl keiner großen Auseinandersetzung – um was für Kosten soll es sich denn bitte dann handeln und seit wann ergibt Unrecht plus Unrecht auf einmal Recht?

Unsere Vermutung im Hinblick auf das erste Argument geht eher in eine Richtung, die für uns natürlich auch im Raume steht: Soll man wegen 151,00 € wirklich weitere rechtliche Schritte einleiten, die vorfinanziert werden wollen und die viel Zeit in Anspruch nehmen werden? Wir sind uns da noch nicht ganz im klaren drüber. Vielen anderen Start-Ups wird es da wohl sehr ähnlich gehen – es fehlt einfach die Zeit und das Geld um wegen eines solchen Betrags eine Klage anzustrengen.

Gleichzeitig finden wir, dass eine derartige Geschäftspraxis ziemlich erbärmlich ist. Zuzugeben ist in unserem konkreten Fall, dass wir als Jurastudenten das ganze erstens auch selbst hätten vorbereiten können und zweitens mit derartigen Sachen hätten rechnen oder im Vorfeld hätten klären müssen – vielleicht auch, dass wir etwas blauäugig an die Sache gegangen sind. Gleichzeitig lässt sich dieser Satz in der Leistungsbeschreibung aber auch nicht wegdiskutieren und wer rechnen kann, der sieht auf einen Blick, dass er mit diesem Angebot eigentlich einen guten Schnitt macht, sofern die Kosten der Handelsregistereintragung denn auch tatsächlich enthalten wären, was die Leistungsbeschreibung ja eigentlich propagiert.

Bei der Mehrheit der Start-Ups wird es sich vermutlich aber nicht um juristisch geprägte Gründungsvorhaben mit entsprechender Kenntnis handeln. Diese dürften in der Regel daher ziemlich dankbar über solche „günstigen“ Angebote und die „Hilfe“ sein und vielleicht auch nicht auf den Gedanken kommen, dass „alle Kosten der Gründung“ eben auch wirklich alle Kosten der Gründung bedeuten. Das gilt umso mehr, wenn man sich vergegenwärtigt das die wirkliche Leistung dann lediglich darin bestünde die Kopierfunktion des Computers zu aktivieren und einen Notar herauszusuchen - dafür dann 195,00 € abdrücken?

Das ganze schreit förmlich nach Abzocke und hiergegen sollte man sich eigentlich zur Wehr setzen. Einen ersten Schritt unternehmen wir gerade, indem wir diesen Vorgang publik machen. Dabei sei noch einmal klar gestellt, dass wir uns hier nicht allgemein auf sämtliche Anbieter derartiger Leistungen beziehen und auch nicht den Rat erteilen, auf den Rat eines Anwalts zu verzichten. Was wir hier sagen wollen: Augen auf bei solchen Onlineangeboten - auch wenn man in der Gründungsphase wahrlich genug um die Ohren hat.

Weiterhin planen wir die Entwicklung eines kostenlosen Web-Gründungstools, das die „Arbeit“ dieser Onlineanbieter übernehmen soll und Start-Ups tatsächlich unterstützen und nicht ausplündern soll. Hierzu sind wir auf der Suche nach Volljuristen, die sich vorstellen könnten, an der Entwicklung eines solchen Tools mitzuwirken! Bei Interesse schreiben Sie doch einfach eine Mail an p.max@iurastudent.de

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Kommentare

annbet
Mi, 24/07/2013 - 17:47

Die erste Möglichkeit sehe ich darin es publik gemacht zu haben und sich an seinen Prioritäten entlang zu hangeln, wie viel bin ich bereit zu investieren um mich darum zu kümmern. nicht nur finanziell sondern auch zeitlich. Dann gäbe es noch die zweite Möglichkeit, ihr zieht damit vor Gericht, enbrannt eine öffentliche Diskussion, eure Mini GmbH stößt auf eine breite Masse an Menschen und Jurastudentin die noch nichts von euch gehört haben ( leider sind das einige! ) Naja vorrausgesetzt ihr gewinnt Biggrin aber wenn das kein unlauter wettbewerb ist, also jeder starter muss sich auf solche Kosten einstellen und wenn eine Kanzlei behauptet alle Kosten seien Inklusive dann zählen die rund 150 € auch dazu!

PS. Weiter so ! Ich bin ein riesen Fan Smile

admin
Mi, 24/07/2013 - 20:58

Ich glaube, wir müssen hier mal nen eigenen Like-Button einführen :) Vielen Dank für Deinen Kommentar und Dein Feedback annbet!
Das Problem ist in unserem Fall wohl sogar weniger die Zeit (die würden wir uns nehmen), sondern eher die Vorfinanzierung der ganzen Nummer. Ansonsten bleibt nur deren Angebot selbst und kostenlos zu vertreiben - dann gibt's keine Abzocke...

Gast
Mi, 07/08/2013 - 16:18

Warum habt ihr keinen Verein gegründet?

admin
Do, 08/08/2013 - 12:37

Für das Anliegen, das wir verfolgen, eine berechtigte Frage. Das hängt hauptsächlich mit unseren Sponsoren zusammen, die Wert auf eine eher gewerbliche Ausrichtung der Strukturen legen und weil ein Verein für uns zu unflexibel war...

Gast
Mo, 26/08/2013 - 15:48

Bestimmt stand auch irgendwo, dass HR-Kosten nicht enthalten sind Smile

Und warum eine UG? Weil's besser aussieht als eine GbR. Die hätte für den Zweck ja auch gereicht und nur 15€ und einen Bruchteil der laufenden Unterhaltskosten gekostet.

admin
Mo, 26/08/2013 - 19:14

Nun das Interessante ist dabei ja, dass wirklich nirgends stand, dass die HR-Kosten im Preis nicht enthalten wären. Gerade deshalb stößt uns das ja so auf.

Was die UG anbelangt: Nun selbstverständlich hätten wir das auch über eine GbR machen können. Wir wollten aber für uns und unser Team (Autoren) eine klare Trennung zwischen unserem Privatvermögen und dem des Projektes sowie ein eher auf Entwicklungsmöglichkeiten ausgelegte Rechtsform...

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