Knöringer - Die Assessorklausur im Zivilprozess
Im Vordergrund dieser Darstellung steht die Vermittlung des für die zivilprozessrechtlichen Klausuren der Assessorprüfung benötigten Fachwissens in systematischer Form. Die Erläuterungen orientieren sich dabei an den konkreten Anforderungen des Assessorexamens, sind oft fallorientiert mit klausurmäßiger Lösung und unter Darlegung der Konsequenzen für die Gestaltung von Tenor, Tatbestand sowie Entscheidungsgründen ausgestaltet. Mit zahlreichen Fallbeispielen, Tenorierungsvorschlägen, Aufbauschemata und einigen grafischen Übersichten wird das Werk so konkret und zugleich praxisnah wie möglich und damit ein unentbehrliches Hilfsmittel in der Zivilstation.
Im Unterschied zu den meisten anderen Lehrbüchern beginnt der "Knöringer" nicht mit einer Einleitung, sondern startet gleich im ersten Kapitel sehr praxisorientiert mit dem Aufbau eines Urteils. In diesem Zusammenhang widmet sich der Autor dem Rubrum sowie dem Tenor zur Hauptsacheentscheidung, der Kostenentscheidung (mit vielen guten Rechenbeispielen) und dem Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Schließlich werden in diesem Teil der Tatbestand und die Entscheidungsgründe behandelt.
Erst im zweiten Teil des Buches werden die theoretischen Grundlagen des Zivilprozesses behandelt (u.a. Klagehäufung und -änderung, die Erledigung der Hauptsache, Widerklage, Streitgenossenschaft). In dieser Neuauflage ist erstmals auch ein eigenes Kapitel über den Prozessvergleich (§ 24) enthalten. Zudem berücksichtigt Knöringer nun auch die regionalen Unterschiede in den Formalia und stellt diese vergleichend gegenüber (z.B auf Seite 8). Dies sind oftmals zwar nur Kleinigkeiten, verhageln dem Praktiker bei Missachtung jedoch umso mehr die Korrekturlaune. Apropos Klausurtechnik - diese ist Gegenstand des dritten Teils im Buch und stellt anhand einiger Fälle dar, wie eine mustergültige Klausur aussehen sollte.
Insgesamt fällt dieses Buch deutlich knapper als ähnliche Werke aus. Der Autor beschränkt sich in seinen Darstellungen auf die Sichtweise des Richters und vernachlässigt dadurch die wichtigen Ausführungen zur Anwaltsklausur (enthalten etwa im Oberheim). Trotzdem gehört der Knöringer zweifelsohne zur Standardliteratur in der Referendarausbildung und hat seine Stärken auf anderen Gebieten. Dazu zählen die gängige, leicht verständliche Schreibweise und eben die Kompaktheit. Sehr positiv fallen auch die zahlreichen grafischen Darstellungen und Übersichten ins Gewicht, welche die vielen komplexen Zusammenhänge hervorragend veranschaulichen.
Schwerpunkt der 15. Auflage wird die Einarbeitung der Änderungen im Kostenrecht sein, daneben sind die Konsequenzen zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen nachzutragen.
Fazit: Für die Begleitung der Einführungs-AG ist der Knöringer nahezu perfekt. Da in diesem Stadium die Zeit eher knapp ist, lernt man die Konzentration auf das Wesentliche schnell zu schätzen. In der Einzelausbildung und insbesondere in der Anwaltsstation bleibt dann immer noch die Möglichkeit, das bereits erlangte Wissen durch Anders/Gehle, Schellhammer oder Oberheim zu vertiefen.
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