Ingerenz
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 17:44Definition:
Ingerenz ist eine Überwachungsgarantenstellung, die sich draus ergibt, dass der Täter für die Überwachung einer von ihm zuvor selbst geschaffenen Gefahr verantwortlich ist.
Ingerenz ist eine Überwachungsgarantenstellung, die sich draus ergibt, dass der Täter für die Überwachung einer von ihm zuvor selbst geschaffenen Gefahr verantwortlich ist.