Nulla poena sine culpa [§ 1] (lat.) „Keine Strafe ohne Schuld“
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 17:15Definition:
Neben Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit ist die Schuld ein strafbegründendes und strafbegrenzendes Verbrechensmerkmal.