Vertragsanbahnung iSd § 311 II Nr. 2
Gespeichert von admin am/um Fr, 23/03/2012 - 22:59Definition:
Eine Vertragsanbahnung setzt voraus, dass sich eine Person zumindest als potentieller Kunde in den Einflussbereich des zukünftigen Vertragspartners begeben hat, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschli