Vorbescheid
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:13Definition:
Durch einen Vorbescheid entscheidet die Behörde abschließend und verbindlich über einzelne Zulässigkeits- oder Genehmigungsvoraussetzungen größerer Projekte.
Durch einen Vorbescheid entscheidet die Behörde abschließend und verbindlich über einzelne Zulässigkeits- oder Genehmigungsvoraussetzungen größerer Projekte.