Volksentscheid
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/03/2013 - 13:47Definition:
Im Wege des Volksentscheids wird durch Wahlberechtigte über den Erlass von Einzelvorhaben, insbesondere Gesetze entschieden.
Im Wege des Volksentscheids wird durch Wahlberechtigte über den Erlass von Einzelvorhaben, insbesondere Gesetze entschieden.