Volksbegehren
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/03/2013 - 13:47Definition:
Durch ein Volksbegehren wird dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt bzw. ein Volksentscheid herbeigeführt.
Durch ein Volksbegehren wird dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt bzw. ein Volksentscheid herbeigeführt.