Urkundenfälschung

Vernichten

Definition: 

Eine Urkunde oder technische Aufzeichnung wird dann iSd § 274 I Nr.1 StGB vernichtet, wenn sie durch einen Eingriff in ihre Substanz ihre Beweiswirkung vollständig einbüßt.

Gesamturkunde

Definition: 

Eine Gesamturkunde liegt vor, wenn mehrere selbstständige Einzelurkunden in dauerhafter Form so zu einem einheitlichen Ganzen verbunden werden, dass gerade durch die Verbindung ein übergeordneter,

Urkunde

Definition: 

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantie

Urkunde (echte)

Definition: 

Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garanti