Unfallort
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 17:59Definition:
Der Unfallort ist die Stelle, an der der Unfall sich ereignet hat und die beteiligten Fahrzeuge anhalten konnten, sowie auch der nähere Umkreis der Schadstelle.
Der Unfallort ist die Stelle, an der der Unfall sich ereignet hat und die beteiligten Fahrzeuge anhalten konnten, sowie auch der nähere Umkreis der Schadstelle.
Unverzüglich erfordert Handeln ohne vorwerfbares Zögern.
Berechtigt ist das Sich-Entfernen, wenn Rechtfertigungsgründe eingreifen.
Entschuldigt ist das Sich-Entfernen, wenn Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgründe vorliegen.