animus socii
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 16:53Definition:
Teilnehmer sei, wer die Tat als fremde veranlassen oder fördern wolle, d. h. mit Teilnehmerwillen tätig werde.
Teilnehmer sei, wer die Tat als fremde veranlassen oder fördern wolle, d. h. mit Teilnehmerwillen tätig werde.