Abbruch der Schwangerschaft (§§ 218 ff. StGB)
Gespeichert von Dominik am/um Mi, 08/05/2013 - 09:15Definition:
Abbrechen der Schwangerschaft iSv § 218 Abs 1 StGB ist ein Eingriff gleich welcher Art, der während der Schwangerschaft auf die Leibesfrucht einwirkt, etwa durch Absaugen, Ausschaben oder Verabreic