Vertragsverhandlungen iSd §311 II Nr. 1 BGB
Gespeichert von admin am/um Fr, 23/03/2012 - 22:55Definition:
Es werden rechtsgeschäftliche Kontakte erfasst, die den Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien zum Ziel haben, wobei auch unverbindliche Gespräche genügen, wobei das vorvertragliche Schuld