Eingeschränkte Schuldtheorie
Gespeichert von Dominik am/um Fr, 15/06/2012 - 17:03Definition:
Nach der eingeschränkten Schuldtheorie wird der Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes aus dem Anwendungsbereich des § 17 StGB herausgenommen und in seinen Recht