Religionsgemeinschaft
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:28Definition:
Eine Religionsgemeinschaft ist ein Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses, zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben umfasst.