Religionsgemeinschaft

Eine Religionsgemeinschaft ist ein Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses, zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben umfasst.
Der Verband muss als eine Religionsgemeinschaft in diesem Sinne identifizierbar und in der Lage sein, die in Art. 7 Abs. 3 S. 2 für den Religionsunterricht maßgeblichen „Grundsätze“ dauerhaft zu verkörpern und für die religiöse Bildung und Erziehung durchzusetzen.

Quelle: Dürig/Herzog/Scholz/Badura, GG, 102. EL August 2023, Art. 7 Rn. 87.

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