Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:20Definition:
Unter der "Polizeifestigkeit" wird verstanden, dass die versammlungsrechtlichen Eingriffsermächtigungen Sperrwirkung im Verhältnis zum allgemeinen Polizei-und Ordnungsrecht entfalten; diese reicht