Urkunde (echte)
Gespeichert von alex am/um Do, 22/03/2012 - 14:09Definition:
Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garanti